Pflegerische Betreuungsleistungen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen werden in Bezug auf das häusliche Umfeld erbracht. Die Maßnahmen erfolgen zur Unterstützung bei der Gestaltung des alltäglichen Lebens in Bezug auf den Haushalt und bei Aktivitäten mit räumlichem Bezug hierzu. Sie umfassen Unterstützungsleistungen zur Bewältigung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld, insbesondere bei der Bewältigung psychosozialer Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- und Fremdgefährdung), bei der Orientierung, bei der Tagesstrukturierung, bei der Kommunikation, bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte bei der bedürfnisgerechten Beschäftigung im Alltag sowie Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung. Sie dienen auch der alltäglichen Freizeitgestaltung. Die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden neben den körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie den Hilfen bei der Haushaltsführung erbracht. Sie umfassen die Unterstützung und sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie und schließen insbesondere Folgendes ein:
Begleitung:
Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, insbesondere
- Spaziergänge, Begleitung zum Friedhof
- Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten
- Begleitung bei kulturellen oder anderen Veranstaltungen, auch zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Beschäftigung:
Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, insbesondere
- Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
- Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nacht-Rhythmus
- Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
Beaufsichtigung:Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, insbesondere
- Anwesenheit zur Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer
- Selbst- und Fremdgefährdung
- bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben
Unterstützung bei der Nutzung von DienstleistungenMit der Nutzung von Dienstleistungen ist die Unterstützung bei der Organisation und
Inanspruchnahme pflegerischer oder haushaltsnaher Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Handwerker, Friseur oder Fußpflege) gemeint.
Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und BehördenangelegenheitenDie Regelung finanzieller Angelegenheiten umfasst die Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher finanzieller Angelegenheiten (zum Beispiel das Führen eines Girokontos, Mietzahlungen vornehmen) oder bei der Entscheidung, ob genügend Bargeld im Haus ist oder ob eine Rechnung bezahlt werden muss. Mit der Regelung von Behördenangelegenheiten ist der Umgang mit staatlichen und kommunalen Behörden oder mit Sozialversicherungsträgern gemeint. Die Leistung umfasst die Unterstützung bei der Organisation von Terminen bzw. bei der Entscheidung, ob zum Beispiel ein Antrag gestellt oder ein Behördenbrief beantwortet werden
muss. Dabei kann es sich jedoch lediglich um die Veranlassung und nicht um die vollständige Übernahme der aufgeführten Tätigkeiten handeln. Gegen eine vollständige Übernahme der Tätigkeiten sprechen u. a. fehlende Bevollmächtigungen, Regelungen zum Postgeheimnis, haftungsrechtliche Bedenken. Die Übernahme der hierzu erforderlichen Entscheidungen und Tätigkeiten im Sinne des Betreuungsrechts ist nicht gemeint.